Reiserücktrittsversicherung

Liebe Gäste,


wissen Sie, wer auf Reisen einen Versicherungsfall / Reiserücktritt auslösen kann? Mehr Menschen als Sie glauben!

Der Lebensgefährte Ihres versicherten Gastes verliert seinen Job. Das Au-Pair-Mädchen, das sich eigentlich während des Urlaubs zu Hause um die Kinder kümmern soll, wird plötzlich krank. Die Freundin, mit der man gemeinsam eine Ferienwohnung gebucht hat, erleidet kurz vor der Anreise einen Autounfall.

Alles Gründe, die einen Urlaubsaufenthalt unmöglich machen. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicheren bekommen Ihre versicherten Gäste bei der ERV auch dann Ihre Stornokosten erstattet, obwohl sie selbst eigentlich zur Reise in der Lage wären.


Der Mehrwert der Storno- und StornoPlus-Versicherung:

Nicht nur die versicherten Gäste, sondern auch deren Angehörige, Mitreisende oder Betreuungspersonen können den Versicherungsfall auslösen.

Hierzu zählen:

Angehörige:

  • Ehe- bzw. Lebenspartner; Lebensgefährt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern
  • Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin
  • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten

Betreuungspersonen:
Personen, die mitreisende oder nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen.

Mitreisende:
Hier gilt die die Regel für bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein!

Ein Beispiel: Ehepaar Meier mit Tochter Sarah und Ehepaar Müller mit Sohn Matthias möchten miteinander verreisen. Wird Tochter Sarah kurz vor der Reise krank und ist reiseunfähig, bekommen alle die Stornokosten erstattet.


Wussten Sie schon?
NEU: Mobiliar- und Schlüssel-Schutz

Ihr Gast hat den Schlüssel der Ferienwohnung oder des Hotelzimmers verloren? Oder einen Schaden an einem Möbelstück verursacht? Wir übernehmen die Kosten. Wir haben unsere bewährte Storno-Versicherung um diese zusätzlichen Leistungen erweitert.

Hier gelangen Sie zu unseren AGBs sowie dirket zu der ERV, der Partner für Ihre Reiserücktrittsversicherung.